Wesenstest und Gutachten für Listenhunde

Erstellung von Gutachten auf Grundlage eines Wesenstests zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern bzgl. des evtl. Erhalts einer “Haltergenehmigung” oder eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” lt. Art. 37 LStVG .

Ablauf eines Wesenstests in 5 Schritten:

  1. Terminvereinbarung per Telefon: Patrizia Höß: 0176/231386864; Hans Brings: 0162/7198465; oder
    E-Mail: hallo@die-hundegutachter.de
  2. Bearbeitung des vorgegebenen Fragenkatalogs
  3. Prüfung aller vorhandenen Unterlagen wie: Impfpass, Abstammungsnachweis, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Identifizierung des Hundes (Mikrochip / Tätowierung), Leistungsnachweise
  4. Wesenstest im direkten Wohnumfeld und fotografische Dokumentation
  5. Erstellung des Gutachtens und Übersendung an den Hundehalter (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen)

Danach wird das Gutachten vom Hundehalter an die Gemeinde/zuständige Behörde übermittelt. Nach einer Bearbeitungszeit ergeht das Negativzeugnis (Hund wird als nicht gefährlich eingestuft) direkt an den Hundehalter.

Wesenstest anfragen

Was ist ein Wesenstest?

In einem Wesenstest wird Ihr Hund alltagsnah und im beheimateten Umfeld auf seine emotionale Belastbarkeit (nervös, hektisch, gelassen, temperamentvoll) getestet. Dosierte Provokationen seitens des Gutachters wie zum Beispiel Berührungen, Chip ablesen, Geräusche sollte ihr Hund ohne aggressives Abwehrverhalten hinnehmen. Je souveräner und gelassener Ihr Hund Stresssituationen meistert, desto besser.

Hundebegegnungen, Menschenbegegnungen und Konfrontationen mit Umwelteinflüssen bilden den „Kerninhalt“ einer Wesensüberprüfung. Ideal, wenn sich Ihr Hund in solchen Momenten der Reizkonfrontation neutral, freundlich, gelassen oder respektvoll verhält. Ein auf guter Sozialisierung basierendes Ausdrucksverhalten ist wünschenswert.

Warum benötige ich einen Wesenstest?

Sogenannte “Kampfhunde-Rassen” lt. Art. 37 LStVG benötigen in Bayern eine Haltergenehmigung bzw. ein Negativzeugnis. Das Bestehen eines Wesenstests durch einen anerkannten Hundegutachter ist dafür die erforderliche Basis.

Das Überprüfen Ihres Vierbeiners auf sein Persönlichkeitsprofil bzw. seine Charaktermerkmale (kurz Wesenstest für sogenannte Kampfhunde) soll inadäquate Verhaltensweisen an den Tag legen. Hunde, die Konflikte mit ihrer Umwelt über destruktives Aggressionsverhalten lösen und sich unkontrolliert in der Öffentlichkeit bewegen dürfen, können für Menschen und Tiere gefährlich werden.

Welche Anforderungen werden an einen Wesenstest gestellt?

Formale Ausbildungselemente wie das Hinsetzen (Sitz), Ablegen (Platz), Rückruf (Hier, kommen) und Leinenführigkeit (Fuß) bilden die Basis für einen Hörzeichen orientierten Grundgehorsam und werden von mir als Hundegutachter vom Mensch- Hund-Team abverlangt. Die Hörzeichen sind frei wählbar und individuell, so wie Sie es trainiert haben.

Des Weiteren wird der emphatische Umgang mit dem Hund, vom Besitzer ausgehend und in umgekehrter Richtung die Kooperationsbereitschaft und Kontrollierbarkeit vom Hund ausgehend, bewertet und fließt ebenfalls in das Gesamtergebnis des Wesenstests ein.

Weiterhin gelten die Mindestanforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 37 LstVg.

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