Einteilung der Rassen nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung hier im Überblick
Bei diesen Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als “Kampfhunde” unwiderlegbar unterstellt.
Bei Tieren dieser Rassen wird die Eigenschaft als “Kampfhunde” vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, daß diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.